Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen von Frisching Immobilien AG (nachfolgend VFI genannt) und dem Auftraggeber. Sie gelten verbindlich anerkannt spätestens bei Auftragserteilung an VFI. Sie gelten für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
VFI verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber VFI über alles Notwendige informiert und entsprechend instruiert.
Es werden immer ganze und halbe Stunden verrechnet. Zusätzliche Arbeiten werden separat verrechnet. Die vereinbarten Preise verstehen sich immer rein netto.
Bei Annullation eines erteilten Auftrages sind CHF 50.00 als Umtriebsentschädigung zu bezahlen.
Zahlung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung.
VFI haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenübernur für Schäden, welche durch VFI bzw. ihre Mitarbeiter/-innen bei Auftragserfüllung und aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind.
Sofern VFI vom Auftraggeber nicht ausreichend instruiert wurde, lehnt VFI allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Luzern.